2 x Nein – wie weiter?
Am 28. September 2014 lehnten die Basler Stimmenden die «Stadtrandentwicklungen» Ost und Süd ab. Damit bleiben die Natur- und Erholungsräume auf dem Bruderholz und beim Rhein gegen Grenzach hin erhalten. Geplant waren unter anderem Luxuswohnungen auf dem Bruderholzrücken und bis zwölf Wohntürme von maximal 75 Metern Höhe in Basels Osten.
Keine Referenden wurden gegen die Bauvorhaben «Milchsuppe» und «Am Walkeweg» mit Wohnraum für über tausend neue Bewohnerinen und Bewohner ergriffen. Diese Projekte können realisiert werden.
Im Abstimmungskampf wurde auf die grossen Baureserven auf unternutzten Industrie- und Infrastrukturarealen hingewiesen mit Potenzial für Tausende neuer Wohnungen, wie Dreispitz, Hafen Klybeck, Felix-Platter-Spital, Zeughaus/Wolf-Areal und andere Gebiete. Diese Potenziale müssen aus raumplanerischer Pflicht zuerst erschlossen werden. Die Verbauung von Grünflächen ist unnötig.
Das Baudepartement zeigte Respekt vor dem Volksentscheid und verkündete im Osten einen Planungsstopp für die nächsten Jahre.
Der unbestrittene Kernzonenplan der Stadt Basel ist inzwischen in Kraft getreten. Wegen des Volksentscheides sind jedoch Überarbeitungen nötig. So müssen die Siedlungsbegrenzungslinien, die im Grünraum die Baugebiete der gescheiterten «Stadtrandentwicklungen» bezeichnen, auf das bebaute Gebiet zurückgenommen werden. Die Abstimmung hatte sich ja gegen eine Erweiterung der Bauzone gewandt.
Auf eine Interpellation von Thomas Grossenbacher hat die Regierung und kürzlich auch Regierungsrat Wessels dies für das Bruderholz zugesagt. Im Osten will man jedoch diese Konsequenz nicht ziehen.
November 2015
Die Stadtränder sind tabu
2 x Nein zu den Stadtrandverbauungen Süd und Ost: Chance für eine Stadtentwicklung ohne Verlust von Grünfläche
Das Komitee «2 x Nein zur Verbauung von Basler Grünflächen» ist zufrieden über die Ablehnung der beiden Verbauungsvorhaben. Auf dem Bruderholz wären fünf Hektaren Landwirtschaftsland und im Osten Basels Grünraum mit zwölf bis 75 Meter hohen Wohntürmen verbaut worden.
Zum wiederholten Male haben sich damit die Stimmberechtigten gegen Verbauungsvorhaben auf dem Bruderholz und zwischen Basel und Riehen ausgesprochen. Dieses Verdikt für den Erhalt der aktuellen Siedlungsränder ist zukünftig zu respektieren. Grund für die Ablehnungen war jedoch nicht nur der Wunsch in der Bevölkerung den grünen Natur- und Erholungsgürtel um die Kernstadt zu erhalten, sondern auch das Vorgehen, mit dem das Volk vor einer weiteren Mitsprache ausgeschlossen worden wäre. Das Votum ist damit auch ein Zeichen an den Grossen Rat, die demokratische Mitsprache der Bevölkerung zu respektieren.
Als Konsequenz des Votums sind die Bebauungspläne Süd und Ost hinfällig. Mit dem Inkrafttreten des Zonenplanes wurden die Areale bereits der Landwirtschafts- beziehungsweise Grünanlagezone zugewiesen. Hier ändert sich nichts. Jedoch ist das Nein auch ein Planungs- und Baustopp für weitere Vorhaben ins Grüne.
Auf dem Bruderholz wie auch im Osten werden im Zonenplan grössere Areale neu durch so genannte Siedlungsbegrenzungslinien** als mögliches zukünftiges Bauland ausgewiesen. Als logische Folge der Ablehnung der Überbauungen müssen umgehend beide Siedlungsbegrenzungslinien auf das bisher bebaute Gebiet zurückgenommen werden.
Zudem wird auch derjenige Teil der Speziellen Nutzungsvorschriften Freizeitgartenareale hinfällig, mit dem Gärten aus dem Überbauungsgebiet Ost auf dem gesamten Bäumlihofareal hätten ersetzt werden können. Eine Verlegung der Gärten ist nicht nötig, der Perimeter der speziellen Nutzungsvorschrift kann auf die heutigen Gartenareale reduziert werden.
Bisher ist erst ein Teil des Zonenplanes bekannt. Der konkrete Teil bezüglich dem Vorgehen im bereits bebauten Gebiet mit den wichtigen Arealumzonungen soll erst später publik werden. Dieses Vorgehen steht im Wiederspruch zu den raumplanerischen Anforderungen, wonach zuerst das Potential im inneren ausgewiesen werden muss. Es ist nun möglichst rasch eine Gesamtschau bezüglich der Vorhaben im bebauten Gebiet vorzulegen. Das Potential liegt dabei vor allem auf unternutzten Industrie- und Bahnarealen (Lysbüchel, Felix Platter-Spital, Hafenareal und weitere). Erst danach kann über Einzelvorhaben im Baugebiet beschlossen werden.
September 2014