Einigung Rheinterrassen
In der Basler Rheinuferböschung am Oberen Rheinweg sollte eine Holzplattform als Sitzmöglichkeit aufgebaut und zusätzlich im Fluss eine Holzterrasse errichtet werden. Der Grosse Rat hatte dafür im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Basel (IBA) 387ʼ000 Franken gesprochen.
WWF Region Basel, Heimatschutz Basel und Stiftung für Landschaftsschutz erhoben Einsprache. Die Verbände beantragten die Abweisung, allenfalls eine Reduktion des Vorhabens mit Verzicht auf die Holzterrasse im Rhein. Eingewendet wurden raumplanungs- und naturschutzrechtliche Vorbehalte (Bauen ausserhalb der Bauzone, im Gewässerraum und über dem Gewässer) sowie die Beeinträchtigung des geschützten Ortsbilds.
In einer Einspracheverhandlung wurde eine Einigung gefunden. Auf die Holzterrasse im Rhein (unten auf der Abbildung) wird verzichtet. Damit fällt der Hauptkritikpunkt weg. Zudem wird das reduzierte Vorhaben auf drei Jahre begrenzt. Die Lösung erfüllt das zentrale Anliegen der Einsprechenden. Die Einsprachen wurden zurückgezogen.
April 2020
Einsprache gegen die «Rheinterrassen»
In der Rheinuferböschung zwischen Wettstein- und Mittlerer Brücke soll rechtsufrig eine Holzplattform von 28 Metern auf 2,8 Meter erstellt und am Rheinufer über dem Rhein eine Holzterrasse von 48 Metern auf maximal 3,6 Meter errichtet werden.* Der WWF Region Basel kritisiert die ungenügende Auflage. So fehlen etwa die rechtsverbindlichen Pläne in den Unterlagen. Der WWF Region Basel lehnt das Bau- und Nutzungsgesuch ab, da es verschiedenen gesetzlichen Vorgaben widerspricht.
Das Vorhaben stellt einen Eingriff in ein Gebiet dar, das im Inventar der schützenswerten Naturobjekte verzeichnet und als ökologische Vernetzungsachse 1. Priorität ausgewiesen ist. Darauf und die mögliche Beeinträchtigung der Natur wird in den Unterlagen nicht eingegangen. Ebenso fehlen die Anträge für verschiedene Ausnahmebewilligungen, die für das Vorhaben notwendig wären. Es liegt im bundesrechtlich definierten Gewässerraum, in dem Bauten und Anlagen in den Uferstreifen grundsätzlich nicht zulässig sind – ausser für Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke oder Brücken.
Weiter wäre eine Ausnahmebewilligung nach Raumplanungsgesetz nötig, da sich das Vorhaben ausserhalb des Baugebietes befindet. Diese darf nur erteilt werden, falls die Anlagen standortnotwendig sind und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Wir anerkennen das Bedürfnis nach Erholung am Rhein. Dies kann aber am Rheinweg erfüllt werden. Die geplanten Rheinterrassen sind nach unserer Auffassung nicht standortnotwendig und es stehen ihnen wichtige Interessen entgegen.
Im weiteren verbietet das Gewässerschutzgesetz grundsätzlich, dass Fliessgewässer eingedolt oder überdeckt werden, womit die Holzterrasse über dem Rhein nicht zulässig ist.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Bauentscheid zur Erweiterungen des Rheinbades Breite hin. Die Erweiterung wurde als klarer Ausnahmefall für Bauten am Rhein deklariert und zugleich wurde weiteren Bauten eine Absage erteilt: «Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Bewilligung des vorliegenden Projektes (Rekonstruktion Rheinbad Breite) keinerlei präjudizielle Auswirkungen auf allfällige weitere Bauvorhaben an anderen Teilen des Rheinufers mit sich bringt. Dies weil es sich um die Wiederherstellung eines historischen Zustandes und damit um einen klar definierten absolut standortgebundenen Einzelfall handelt.» Würde das Vorhaben der «Rheinterrassen» bewilligt, wobei es sich um Neuanlagen handelt, würden die mit dem Rheinbad Breite vor anderthalb Jahren gemachten Zusagen, bereits gebrochen.
Grundsätzlich warnen wir davor, allen Begehrlichkeiten für die Nutzung der Rheinufer stattzugeben. Die Ansprüche sind vielfältig und es gilt eine kluge Abwägung der verschiedenen Anliegen – wozu auch der Naturschutz gehört – vorzunehmen. Die Situation kann grundlegend mit der geplanten Sanierung des Rheinbordes angegangen werden. Schnellschüsse sind hingegen kontraproduktiv.
14. Januar 2020