Festlegung Gewässerraum
Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer schreibt vor, dass entlang der Gewässer ein sogenannter Gewässerraum ausgeschieden werden muss. Hier darf – mit Ausnahmen – nicht gebaut oder gedüngt werden. Der Raum dient als naturnaher Puffer für das Gewässer und für den Hochwasserschutz.
Im Baselbiet regelt der Kanton die Festlegung des Gewässerraumes ausserhalb des Siedlungsraumes. Innerhalb sind die 86 Gemeinden zuständig. Zusammen mit BNV und Pro Natura haben wir zu Vorhaben (etwa Thürnen, Liesberg, Reinach, Grellingen, Rothenfluh) Stellung genommen. Dies ist aufwendig und für uns nur dank eines Sponsors möglich.
Im Stadtkanton wird der Gewässerraum kantonal festgelegt werden. Wir haben wir zur Festlegung des Gewässerraums mit grundsätzlichen Einwänden Einsprache erhoben. So müssen zum Beispiel die notwendigen Verbreiterungen des Gewässerraumes für den Naturschutz jetzt vorgenommen werden – nicht erst mit den konkreten Projekten. Der Gewässerraum soll gerade verhindern, dass Flussuferbereiche verplant und verbaut werden. Wir bemängeln, dass im Wald kein Gewässerraum festgelegt werden soll. Zudem lehnen wir es ab, das gesamte Baugebiet als «dicht bebaut» zu definieren. Dies ist situativ zu beurteilen. Sicher nicht «dicht bebaut» sind die Areale Sportplatz Grendelmatte oder Naturbad Riehen.
Jost Müller Vernier/Januar 2022