Brücke vom Dreispitz nach Brüglingen
WWF Region Basel lehnt Brücke vom Dreispitz nach Brüglingen ab
Die Gemeinde Münchenstein will das ehemalige Industriegebiet Dreispitz zu einem Stadtquartier entwickeln. Zugleich soll das Brüglinger-Areal mit einer neuen Brücke als Naherholungszone erschlossen werden. Weiter plant die BLT am Brückenstandort eine neue Tramhaltestelle.
Der WWF Region Basel lehnt in der Mitwirkung die Mutation des entsprechenden Strassennetzplans ab, da keine umfassende Interessenabwägung vorgenommen wurde, wie dies bei Planungsmassnahmen gemäss Art. 3 der Raumplanungsverordnung des Bundes Bedingung ist. Die Anhörung erfüllt damit die gesetzlichen Voraussetzungen nicht.
Die geplante Passerelle beeinträchtigt auf Brüglinger Seite ein Naturschutzgebiet des Bundes (TWW-Objekt). Ein Eingriff in das Trockenwiesenobjekt ist jedoch nur bei nationalem Interesse und Standortnotwendigkeit möglich. Für uns ist der Brückenstandort nicht realisierbar.
Die neue Brücke dürfte eine zusätzliche Nutzung gerade in der Nähe des Brückenkopfes zur Folge haben. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese allein auf den Wegen stattfindet, sondern auch das Bundesnaturschutzobjekt und kommunale Naturschutzgebiete betrifft. Wir sehen auch das WWF-Schutzgebiet in Gefahr, das unsere Organisation im Rahmen der Grün 80 mit 100‘000 Franken mitfinanziert hat. Auf diese Fragen wird nicht eingegangen.
Grundsätzlich müssen bei Arealentwicklungen die Grün- und Freiflächenansprüche der Nutzer auf dem Entwicklungsareal selbst eingeplant werden. Sie können nicht auf benachbarte Naturschutzzonen ausgelagert werden. Denn Naturschutzgebiete dienen nicht primär der Erholungsnutzung oder als Pausenhof; ihre Zielsetzung ist der Schutz der Natur. Im Sinne einer Naturschonzone ist es zulässig, Erholungsnutzung zuzulassen, sofern die Schutzziele nicht beeinträchtigt werden. Dieser Nachweis wird aber nicht erbracht.
Jost Müller Vernier/September 2020